Deutsche Volkspolizei
Die Deutsche Volkspolizei (DVP) war die von 1945 bis 1990 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eingesetzte und zentralistisch organisierte Polizei.
Zu ihren Hauptaufgaben gehörte die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Strafverfolgung. Des Weiteren sollten die Volkspolizisten aber auch „ihre ganze Kraft in den Dienst für das sozialistische Vaterland“ stellen, das Ansehen des sozialistischen Staates stärken und die Bevölkerung in diesem Sinne „erziehen“.
Die Schutzpolizei der DVP
Die Schutzpolizei stellte seit jeher den größten operativen Dienstzweig der DVP dar. Ihre Hauptaufgabe war der Posten- und Streifendienst. Schutzpolizisten hatten dabei in der Öffentlichkeit gegen Verletzungen des geltenden Rechts sowie gegen Gefahren und Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unmittelbar einzuschreiten.
Konkret bedeutete dies unter anderem die Verhinderung und Verfolgung jeglicher Sachbeschädigungen an öffentlichem und privatem Eigentum sowie die Mitwirkung an objektsichernde Maßnahmen. Hinzu kam die Verhinderung und Feststellung von Straftaten gegen Leben und Gesundheit wie Körperverletzungen, von Eigentumsdelikten in Handel, Landwirtschaft und Industrie und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art.
Des Weiteren sicherte die Schutzpolizei Tatorte zur weiteren Bearbeitung durch Kriminalpolizei ab und übernahm neben der Verkehrspolizei auch Aufgaben bei der Unfallaufnahme und Verkehrsregelung.
Bekleidung und Ausrüstung
A. Bekleidung
Der hier zu sehende Hauptwachtmeister der Schutzpolizei trägt die Uniform der DVP in später Ausführung in der Anzugsart B3, wie sie ab 1983 bis 1989 getragen wurde. Die Anzugsart B3 wurde für den täglichen Dienst während der Sommerperiode vom 01. April bis 15. Oktober entsprechend der Witterungsbedingungen und auf Anweisung des Vorgesetzten getragen.
Die Uniform selbst ist für alle Laufbahngruppen gleich und unterscheidet sich lediglich in den entsprechenden Effekten.
Die Uniformjacke und die -hose bestehen aus grünem Gabardine-Gewebe und sind mit dunkelgrüner Paspelierung am Kragen, an den Ärmelaufschlägen der Jacke und an der Biese der Hose versehen.
Die Jacke verfügt über zwei Brust und zwei Schoßtaschen und ist mit silbernen Knöpfen aus Aluminium versehen. Die Hose verfügt ebenfalls über zwei Schoß- und dazu zwei Gesäßtaschen.
Die hier zusehenden Kragenspiegel und Schulterstücke wurden 1983 für die DVP eingeführt.
Auf dem linken Oberarm befindet sich das 1965 für Schutzpolizei eingeführte gestickte Ärmelabzeichen.
Am Unterarm befindet sich ein ein-stufiger Armwinkel, welcher ein Dienstalter von mindestens fünf Jahren anzeigt.
Unter der Jacke wird ein hellgraues Uniformhemd mit einem gewebten Ärmelabzeichen auf dem linken Ärmel getragen, dazu ein dunkelgrüner Binder.
Auf dem Kopf wird eine Schirmmütze der DVP mit dem für Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere einheitlichen Mützenabzeichen und dem grünen Mützenband für Mannschaften und Unteroffiziere getragen.
Das Mützenabzeichen wurde in dieser Form 1960 eingeführt.
Als Schuhwerk dienen schlichte schwarze Dienst- oder zivile schwarze Schuhe.
B. Ausrüstung
a) Meldetasche
Die Meldetasche dient dem Schutzpolizisten zum Mitführen sämtlicher für den Dienst erforderlichen Schrift- und Papier-Utensilien. Dazu zählt der Streifenauftrag, das Diensttagebuch mitsamt Schreibmaterial, Vordrucke, u. a. zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder für Untersuchungsbefunde, ein Stadtplan und verschiedene Stifte.
Die Tasche wurde bei der Anzugsart B3 untergeschnallt. Dies galt auch für die Anzugsart B2 (Bluse). Für die Anzugsarten beim Einsatz, bei Witterung und für den Winter wurde sie übergeschallt getragen.
b) Funkgerät
Der hier gezeigte Schutzpolizist trägt das Hand-Funksprechfgerät UFT 721 mit Bedienteil UBT 70 des Herstellerverbundes Rundfunk- und Fernmelde-Technik (RFT) der DDR. Es erschien im Jahre 1975 und wurde neben der DVP auch von der Deutschen Reichsbahn genutzt. Das Gerät funkt im 2-Meter-Band, hat maximal vier Kanäle und eine Reichweite von ca. 5 km. Die Antenne ist flexibel am Trageriemen befestigt.
c) weitere Ausrüstung
Die weitere Ausrüstung, die ein Schutzpolizist am Mann trug umfasste u.a.: eine Taschenlampe, eine Führungskette („Knebelkette“), eine Signalpfeife, ein Verbandspäckchen und ein Atemalkoholtester-Set.
C. Bewaffnung
a) Makarow IŻ-70
Die Makarow IŻ-70 aus sowjetischer Produktion wird Mitte der 70er Jahre flächendeckend für die Schutzpolizei eingeführt und löst endgültig verschiendeste Modelle wie die P08, die Walther P38, die Browning FN und weitere Pistolen ab, welche noch Beständen des Zweiten Weltkrieges stammen und deren Typenvielfalt sowohl die Ausbildung als die damit verbundene Infrastruktur belastete.
Die Makarow hat ein Kaliber von 9x 18 mm und ihr Magazin fasst acht Patronen.
In der Anzugsart B3 wird mit einem Unterschnallholster, an welchem ein zusätzliches Magazin hängt, unter der Jacke getragen. Die verdeckte Trageweise sollte zu einem deeskalierenden Erscheinungsbild des Schutzpolizisten beitragen. Gleichzeitig war das akute Einsetzen der Waffe erschwert.
b) Teleskop-Gummischlagstock
Als milderes Einsatzmittel führte der Schutzpolizist einen dreiteiligen Teleskopschlagstock aus Gummi mit sich. Dieser war ausgefahren 38 cm lang und in seiner Spitze verstärkt. Er wurde in der Regel in der Jackentasche mitgeführt.
D. Orden- und Auszeichnungen
a) Interimspange
An der sog. Interimspange, auch Bandschnalle genannt, werden nach Wertigkeit geordnet aus Papier auf einer Metallspange die Bänder der dem träger verliehenen Auszeichnungen des Trägers getragen. Die Auszeichnungen selbst werden in der Regel nur am Tag der Verleihung und an der Ausgangsuniform getragen.
Die hier getragene Interimspange zeigt von links nach rechts:
Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (MdI) (Verleihung erfolgte mit materieller Zuwendung)
Aktivist der sozialistischen Arbeit („hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der DDR“, Verleihung für einfachste Dinge bis hin zur Anwendung neuer Arbeitsmethoden oder Überplanerfüllung bei der Produktion)
Medaille für treue Dienste in den bewaffneten Organen des MdI für fünf Jahre
b) Leistungsabzeichen der Volkspolizei
Die Verleihung dieses Leistungsabzeichens erfolgte für vorbildliche Leistungen und in der Regel unmittelbar nach der zugrunde liegenden ausgezeichneten Leistung.
c) Kampfsportabzeichen des MdI
Das Kampfsportabzeichen des Ministeriums des Innern war eine nichtstaatliche Auszeichnung, welche 1972 in drei Leistungsstufen in Gold gestiftet wurde.Die einzelne erreichte Stufe war nur an einer kleinen römischen Ziffer am unteren Rand erkennbar, hier vorliegend die II. Die Verleihung erfolgte an alle Angehörige des MdI bei erfolgreicher Ablegung der vorgegebenen Sportleistungen in fünf Kategorien. Dazu zählten:
Schießen, Kugelstoßen (wahlweise auch Klimmzüge oder Gewichtheben), 400-Meter Sturmbahn-Lauf, 3000-Meter-Sturmbahn-Lauf sowie Schwimmen